Allgemeine Teilnahmebedingungen:
  1. Der Hund muß regelmäßig, mindestens zweijährlich geimpft (insbesondere gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose; Zwingerhusten empfohlen) und wirksam entwurmt sein.
  2. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung muß bestehen.
  3. Als Nachweis zu Nr. 1 und 2 sind der gültige Impfpaß und die Bescheinigung über die bestehende Hundehaftpflichtversicherung beim ersten Kurstreffen vorzulegen.
  4. Die verbindliche Anmeldung zu den Kursen bedarf der Schriftform auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen. Sie soll entweder vor Beginn des Kurses zugesandt oder beim ersten Treffen des Kurses mitgebracht werden.
  5. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn, spätestens aber zum ersten Treffen fällig.
  6. Die Platzordnung der Hundeschule ist für alle TeilnehmerInnen verbindlich; sie kann an den jeweiligen Orten eingesehen werden.
  7. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, seinen / ihren Hund entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. u.a. §§ 2 u. 3 TierSchG), verhaltensgerecht und artgemäß zu behandeln. Insbesondere dürfen keine Stachel- oder Endloszughalsbänder sowie Teletaktgeräte benutzt werden. Ständige Negativeinwirkung auf den Hund oder Schlagen des Hundes sind nicht erlaubt.
  8. Die Kursleiterin und TeilnehmerInnen verpflichten sich gegenseitig im Interesse eines konstruktiven Miteinanders zu vertrauensvoller Gemeinschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme, insofern dies für den geregelten Ablauf notwendig (z.B. Pünktlichkeit) und mit den Inhalten des Kurses zu vereinbaren ist.
  9. Die Kursleiterin kann gemäß § 313 BGB aus wichtigem Grund von ihrem Leistungsversprechen zurücktreten und den bestehenden Vertrag auflösen; in diesem Fall wird die beglichene Gesamtkursgebühr abzüglich der bereits geleisteten Kurstreffen anteilig rückerstattet.
  10. Die Kündigung auf Seiten des Teilnehmers / der Teilnehmerin bedarf der Schriftform. Die bereits entrichtete Kursgebühr wird abzüglich der bereits wahrgenommenen Kurstreffen anteilig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  11. Die Kursleiterin ermöglicht gegebenenfalls, in entsprechenden Fällen den Gruppenunterricht durch Einzelunterricht zu ersetzen oder zu erweitern.
  12. Tritt die Vertragsauflösung seitens der Kursleiterin aufgrund Zuwiderhandeln gegen Punkt 7 der Teilnahmebedingungen ein, verfällt die bereits beglichene Kursgebühr vollständig zugunsten der Kursleiterin.
  13. Die Haftung der Hundeschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der Kursleiterin; eine Haftung für fremdes Verschulden wird gemäß §§ 276, 278 BGB ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der TeilnehmerInnen sowie für Unfälle auf dem Weg zu oder von den Veranstaltungen oder während der Kurse der Hundeschule übernimmt die Hundeschule keine Haftung.
  14. Das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial darf nur für persönliche Zwecke verwendet werden und unterliegt dem Schutz des Urheberrechts.
  15. Die abwechselnde Teilnahme von mehreren Bezugspersonen des Hundes muß mit der Kursleiterin abgesprochen werden. Das regelmäßige Austauschen des Unterrichtsstoffes ist dabei in jedem Fall unabdingbar. Um den geordneten Ablauf der Kurse sicherzustellen, können nicht mehr als zwei Bezugspersonen pro Hund gleichzeitig an einem Kurstreffen teilnehmen.
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